Die KAB Wohnraumgenossenschaft in Stichworten (Stand 1.1.21)

  • Gegründet 1991, auf Initiative der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) des Kantons Luzern
  • Dem gemeinnützigen Wohnungsbau verpflichtet
  • 287 Genossenschafterinnen und Genossenschafter vorab aus dem Kanton Luzern
  • 23 Liegenschaften - alle käuflich erworben (kein Neubau erstellt) - siehe unter Liegenschaften
  • 209 Wohnungen / 4 Büro- bzw. Gewerberäume
  • CHF 4'5 Mio Franken Genossenschaftskapital
  • CHF 41 Mio Franken Bilanzwert der Liegenschaften
  • CHF 2.8 Mio Franken Mietertrag
  • 3.5% aktuelle Verzinsung auf Anteilsscheine

Unsere Statuten

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Aktuelle Statuten 2022
2022.05.10 Statuten 2022.pdf
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Statuten 2013
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Gründungsstatuten
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Leitbild

Unsere Grundsätze

 

Die KAB Wohnraumgenossenschaft Luzern ist eine soziale Institution, die das preisgünstige Wohnen im Kanton Luzern aktiv fördert. Im Sinne unserer Statuten wollen wir unser Angebot primär auf die Vermietung von Wohnungen im unteren bis mittleren Preisbereich ausrichten. Zur Erfüllung dieses Zweckes bauen und erwerben wir Wohnhäuser.

 

Wir sind Mitglied im Verband der Baugenossenschaften "WOHNEN SCHWEIZ" und anerkennen die Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz.

 

Wir pflegen aktive und freundschaftliche Beziehungen zur KAB des Kantons Luzern.

 

Wir setzen auf ein qualitatives und kontinuierliches Wachstum. Werterhaltung und gesunde Finanzen sind dabei wichtige Grundsätze.

 

 

Unser Angebot

 

Unser Angebot umfasst:

 

  • Preisgünstigen und sozialen Wohnraum für Familien, Einzelpersonen und Senioren
  • Autogaragen und Autoeinstellplätze sowie Autoabstellplätze
  • Gewerberäume

 

Die Wohnungen sollen dem aktuellen Standard und den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter entsprechen. Wir legen Wert auf familienfreundlichen Wohnraum und kindergerechte Umgebungsgestaltung. Bei Sanierungen verbessern wir Objekte, die diesen Kriterien nicht entsprechen bestmöglich.

 

  • Anlagemöglichkeiten in Form von Anteilscheinen und Darlehen für Private, Firmen und institutionelle Anleger.

 

Für unsere Geldgeber wollen wir ein fairer Partner sein. Wir präsentieren unsere Rechnungszahlen und arbeiten mit Instrumenten, die einen langfristigen Werdegang offen legen (Statistiken, Budget, Finanz- und Investitionsplan). Anteilscheine und Darlehen verzinsen wir zu marktgerechten Konditionen und tragen der Beständigkeit unserer Mitglieder Rechnung, indem wir im Zins einen „Treuebonus" einbauen, sofern das Rechnungsergebnis dies erlaubt und soweit dies die Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus ermöglichen.

 

 

Unsere Kunden

 

Als unsere Kunden verstehen wir die Mieterinnen und Mieter sowie die Geldgeber (Anteilscheine, Darlehen usw.).

 

Wir wollen ein dialogfähiger Partner sein. Durch gute Information streben wir bei den Mieterinnen und Mietern eine grösstmögliche Identifikation und daher langfristige Verhältnisse an. Unser grösstes Potential an Genossenschaftern sind KAB-Mitglieder. Die Mitgliedschaft steht aber auch Mieterinnen und Mietern sowie weiteren Privatpersonen und Institutionen offen.

 

 

Finanzen / Wirtschaftlichkeit

 

Im Rahmen unserer Statuten streben wir eine angemessene Rentabilität an, die auf dem langfristigen Gedeihen der Genossenschaft basieren soll. Eigen- und Fremdkapital sollen in einem gesunden Verhältnis gehalten werden. Passivgelder beschaffen wir möglichst kostengünstig.

 

Wir streben einen Cashflow an, der uns die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen ermöglicht.

 

Alle Liegenschaften sollen einen angemessenen Ertrag beisteuern.

 

 

Geschäftsführung / Organisation

 

Wir legen Wert auf kooperative Mitarbeit auf allen Stufen.

 

Wir teilen unsere Aufgaben in Fachgebiete auf und arbeiten im Vorstand in einem regelmässigen Rhythmus. Information und Entscheide sind die wesentlichen Inhalte dieser Sitzungen.

 

Unser Organigramm gibt Aufschluss über Zuständigkeiten und Stellvertretungen. Pflichtenhefte und ein Kompetenzreglement enthalten die Vorgaben um einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte zu gewährleisten und schnelle und kompetente Entscheide zu ermöglichen.

 

Neben einer Funktionsentschädigung werden die geleistete Arbeit honoriert und die Auslagen ersetzt. Die Ansätze werden im Entschädigungsreglement festgelegt.